Um der Ausbreitung des Covid-19-Virus entgegenzuwirken und diese einzudämmen, gelten die in Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe f) des Erlasses des Ministerpräsidenten vom 8. März 2020 genannten Bestimmungen für das gesamte Staatsgebiet . Die Verordnung wird veröffentlicht …

Um diesen Artikel zu lesen

Anmelden oder registrieren

Vorherige ArtikelVon CONI stoppen Sie die Meisterschaft. Spadafora: "Das Dekret ist fertig"
Nächster ArtikelBei Nichteinhaltung des Coronavirus-Dekrets wurde das Spielzimmer in Reggio Calabria geschlossen