Das neue EU-Paket zur Bekämpfung der Geldwäsche zielt darauf ab, einen kohärenteren Regulierungsrahmen zu schaffen und wird Online-Glücksspielbetreibern zugutekommen, indem es die Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche und die Meldepflichten in allen Mitgliedstaaten vereinheitlicht

Das Europäische Parlament hat heute in der Plenarsitzung das neue EU-Paket zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) gebilligt und damit einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einem neuen EU-Rahmen zur Bekämpfung der Finanzkriminalität gesetzt. Die European Gaming and Betting Association (EGBA), die die wichtigsten Online-Glücksspielanbieter in Europa vertritt, begrüßt die Zustimmung des Parlaments zum neuen Paket zur Bekämpfung der Geldwäsche und ist davon überzeugt, dass die bevorstehenden Regeländerungen den EU-Ansatz zur Bekämpfung der Geldwäsche stärken werden.

Das neue Paket enthält:

  • Un einheitliche regelbasierte Regulierung, mit Bestimmungen zur Ausübung der Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden, zur Transparenz der wirtschaftlichen Eigentümer und zur Verwendung von Krypto-Assets.
  • La 6. Geldwäscherichtlinie, mit nationalen Bestimmungen zur Aufsicht zur Bekämpfung der Geldwäsche und zu nationalen Behörden sowie zum Zugang der Behörden zu notwendigen und zuverlässigen Informationen, wie z. B. den Registern der wirtschaftlichen Eigentümer.
  • Die Einrichtung der Europäischen Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche (AMLA), Das Unternehmen verfügt über Aufsichts- und Ermittlungsbefugnisse, um die Einhaltung der Anti-Geldwäsche-Anforderungen sicherzustellen und arbeitet mit den nationalen Anti-Geldwäsche-Behörden zusammen.

Die EGBA ist davon überzeugt, dass die neuen Regeln Online-Glücksspielbetreibern in Europa zugute kommen werden, indem sie einen einheitlichen Regulierungsansatz in allen EU-Mitgliedstaaten gewährleisten. Eine weitere wichtige Neuerung unter der Verantwortung des GwG wird die Schaffung eines harmonisierten Formats für die Meldung verdächtiger Transaktionen sein. [1] Dadurch wird sichergestellt, dass europäische Online-Glücksspielbetreiber in allen EU-Mitgliedstaaten die gleichen STR-Anforderungen erfüllen, wodurch klare und einheitliche Erwartungen geschaffen werden, die den Verwaltungsaufwand und die Kosten reduzieren.

Um Online-Glücksspielanbieter bei der Einhaltung der neuen EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche zu unterstützen, hat die EGBA branchenspezifische Richtlinien zur Bekämpfung der Geldwäsche entwickelt, die einen risikobasierten Ansatz verfolgen und praktische Maßnahmen enthalten, die Betreiber in Bezug auf Geschäfts- und Kundenrisiken ergreifen können Beurteilungen, Kunden-Due-Diligence-Prozesse, Meldung verdächtiger Transaktionen und Führung von Aufzeichnungen. EGBA-Mitglieder wenden die Richtlinien bereits an und legen der EGBA jährliche Berichte vor, in denen sie ihre Fortschritte bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen zusammenfassen. Die Richtlinien stehen auch allen in der EU ansässigen Betreibern offen und die EGBA ermutigt Betreiber, sich ihnen anzuschließen.

Das Paket zur Bekämpfung der Geldwäsche wartet nun auf die formelle Annahme durch den EU-Rat, die im Mai erwartet wird, bevor es im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird.

„Wir begrüßen die Zustimmung des Europäischen Parlaments zum neuen Paket zur Bekämpfung der Geldwäsche. Der neue Rahmen wird hohe Standards setzen und eine einheitlichere Anwendung der Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche in der gesamten EU gewährleisten. Online-Glücksspielbetreiber, insbesondere solche, die in mehreren Ländern tätig sind, werden von einem einzigen Regelwerk und harmonisierten Berichtspflichten profitieren, die nationale Komplexitäten aufklären. Wir werden versuchen, unsere Branchenleitlinien zur Bekämpfung der Geldwäsche zu überprüfen, um die Übereinstimmung mit den neuen EU-Vorschriften sicherzustellen. Durch die Einhaltung der Richtlinien können sich Händler bereits jetzt auf bevorstehende Änderungen der EU-Vorschriften vorbereiten und sich unseren Mitgliedern in ihren Bemühungen anschließen, proaktiv und positiv zum Kampf der EU gegen Geldwäsche beizutragen.“ – Dr. Ekaterina Hartmann, Direktorin für Recht und Regulierung, EGBA.

[1] Im Jahr 2022 übermittelten EGBA-Mitgliedshändler 16825 verdächtige Transaktionsmeldungen an die nationalen Finanzermittlungsstellen der EU.

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