Die Beamten der Zoll- und Monopolbehörde (ADM), die beim Monopolamt für Sardinien tätig sind, haben zwei Personalcomputer beschlagnahmt, die in einem öffentlichen Unternehmen in der Gemeinde Sestu (CA) gefunden wurden und die Verbindung zu Glücksspielseiten ohne Genehmigung von ADM ermöglichten .

Im Spielzimmer, in dem sich Spielautomaten befanden, die regelmäßig an das ADM-Telematiknetz angeschlossen waren, gab es einen durch eine Tafel abgetrennten Bereich, in dem Personalcomputer aufgestellt waren, von denen zwei eine Verbindung zu nicht autorisierten Spielseiten ermöglichten, die die typischen Spiele von Spielautomaten reproduzierten , Casinos und Videopoker, in totaler Steuerhinterziehung durch den Staat.

Die Ausrüstung wurde beschlagnahmt und dem Betreiber wurde ein Verstoß gegen die Kunst vorgeworfen. 110, Absatz 9, Buchstabe. f-quater TULPS (Spielautomaten, die nicht den in den Absätzen 6 und 7 des Art. 110 TULPS genannten Merkmalen entsprechen) durch die Verhängung von Verwaltungsstrafen in Höhe von 20.000 €. Bei Nichtzahlung kommt es zudem zur Geschäftsschließung für die Dauer von 30 bis 60 Tagen sowie zur Beschlagnahmung der Geräte und der darin enthaltenen Beträge.

Darüber hinaus stellt die öffentliche Bereitstellung von Geräten, die über die elektronische Verbindung das Spielen auf Spielplattformen ermöglichen, sowohl von Konzessionären als auch von Subjekten ohne Konzessionstitel, einen Verstoß gegen die Bestimmungen der Tabelle der verbotenen Spiele der Polizei dar Kommissar der Metropole Cagliari, zuständig für Glücksspielbetreiber.

Die Operation ist das Ergebnis der ständigen Geheimdiensttätigkeit und Überwachung des Territoriums durch Beamte der Zoll- und Monopolbehörde.

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