In den letzten Tagen hat der Rat der Gemeinde Terni die Verordnung über das Angebot von Glücksspieldienstleistungen genehmigt. Gleichzeitig mit der Vorverabschiedung des Entwurfs einer kommunalen Verordnung zur Ausübung des rechtmäßigen Glücksspiels wurde zum Zweck der Konsultation eine Frist festgelegt, innerhalb derer die interessierten Parteien ihre Anmerkungen äußern können
bis hin zur Erstellung nachfolgender Verwaltungsdokumente.

Nachfolgend veröffentlichen wir den vorab angenommenen Text der betreffenden Verordnung:

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