(Jamma) „Die Kunst. 88 des RD 18. Juni 1931 n. 773, ersetzt durch Art. 37 I. 23. Dezember 2000 k. 388, legt fest, dass „die Lizenz zur Ausübung von Wetten ausschließlich Personen erteilt werden kann, die lizenziert oder autorisiert sind von ...

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