(Jamma) – Steueraussetzung in den vom Erdbeben vom 30. Oktober 2016 betroffenen Orten für Unternehmen, die in der Sammlung von öffentlichem Glücksspiel durch Vergnügungsautomaten tätig sind (Absatz 6° Art. 110 Tulps). Das entscheidet die Zoll- und Monopolbehörde …

Um diesen Artikel zu lesen

Anmelden oder registrieren

Vorherige ArtikelAfrika Cup 2017 am Start. Bei Sisal Matchpoint ist der Favorit auf den Endsieg die Elfenbeinküste mit Platz 5
Nächster ArtikelSunday King, über 100 Tickets von den Sats über das Wochenende: 10 haben sie bereits gespielt!