Er weist auch auf die Absätze 9-11 von Artikel 3 hin, die sich auf die Gebührenlotterie beziehen und in denen „vorgesehen ist, dass die Bestimmung des Direktors der Zoll- und Monopolbehörde im Einvernehmen mit der Einnahmenagentur die Durchführungsmodalitäten für den Beginn festlegt.“ -Aufbau und Betrieb…
Startseite Wirklichkeit Dringende Bestimmungen zu Gesetzgebungsfristen, Zardini (Pd): „Weigerung, Code zu erwerben …