„Artikel 18 greift in das gesetzesvertretende Dekret vom 26. März 2010 ein, n. 59, Umsetzung der sogenannten Richtlinie Bolkestein Nr. 2006/123/EU, um Fremdenführertätigkeiten aus dem Anwendungsbereich derselben Verordnung auszuschließen. Dazu Absatz 1 …
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