Bingo: Der Gewinn ist umsatzsteuerfrei und nimmt nicht am Abzug teil

Laut EU-Gerichtshof ist nur der tatsächlich vom Spielveranstalter erhaltene Betrag steuerpflichtig, d. h. der um den den Gewinnern (Jamma) zugeteilte Betrag verminderte Betrag. 19, der Gerichtshof kommt zurück…

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