Die Agentur der Einnahmen folgt einigen Urteilen des Kassationsgerichts, die eine Mehrwertsteuerbefreiung gemäß Art. vorsahen. 10 erster Absatz 6 (633/72), der in den Beziehungen zwischen Händler und Manager nicht als „außerhalb des im Rundschreiben 21/E vom 13. Mai 2005 (ADE) vorgesehenen Geltungsbereichs“ hätte anerkannt werden dürfen, forderte die Beträge im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer an Manager und Kaufleute von Oristano.

Ein altes Problem, mit dem er sich zum ersten Mal auseinandergesetzt und es gelöst hatte Franz Pirrello, Präsident der AGGE Sardinien, 2007 in der Steuerkommission der Provinz Nuoro.

Die Manager von Oristano, verteidigt vom Anwalt Graziano Ruiu, Rechtsberater von AGGE Sardinia, haben das folgende Urteil erhalten:

„Das Finanzgericht des ersten Grades von Oristano erklärt das Urteil nur für die Sanktionen für aufgehoben und akzeptiert die Berufung im Übrigen und hebt den angefochtenen Steuerbescheid auf; verurteilt die Agentur der Einnahmen zur Erstattung der Gerichtskosten in Höhe von 2.921 Euro zuzüglich gesetzlich vorgeschriebener Nebenkosten.“

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