Das Regionale Verwaltungsgericht der Emilia Romagna wies – per Dekret – die gegen die Gemeinde Modena eingelegte Beschwerde zurück, die die Aufhebung der endgültigen Beendigung der Tätigkeit der Spielecke unter Aussetzung der Wirksamkeit beantragt hatte. Für den Teer: "In Anbetracht ...

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