Das Regionale Verwaltungsgericht der Emilia Romagna wies – per Dekret – die gegen die Gemeinde Modena eingelegte Beschwerde zurück, die die Aufhebung der endgültigen Beendigung der Tätigkeit der Spielecke unter Aussetzung der Wirksamkeit beantragt hatte. Für den Teer: "In Anbetracht ...
Startseite Recht Einstellung der Spielecke, Tar Emilia Romagna lehnt Berufung ab: „Öffentliches Interesse...