Staatsrat

(Jamma) - „In Anbetracht der Tatsache, dass die Funktion der präsidialen Vorsorgebestimmung nicht darin besteht, dem Urteil in der Hauptsache vorzugreifen, sondern zu verhindern, dass bis zur ersten Beratungssitzung irreversible Vorurteile festgestellt werden, die nicht durch eine erlassene Anordnung behoben werden können ...

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