Der Kassationsgerichtshof bestätigt, dass die beweismäßige Beschlagnahme der Ausrüstung eines Internet-Points, der wegen einer illegalen Tätigkeit des Sammelns von Wetten angeklagt ist, bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Straftat rechtmäßig ist. Die Richter wiesen die Berufung zurück …

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