Die Verbrauchsteuer-, Zoll- und Monopolbehörde (ADM) legt gemäß den Anweisungen des Rechnungshofs und des staatlichen Rechnungsamts mit Beschluss des Generaldirektors Marcello Minenna die Methoden zur Berechnung und Anwendung des Betrags von 0,5 Prozent neu fest …

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