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(Jamma) - „Es wurde präzisiert, dass die Ausstellung von Waren in einem Geschäft, das für die Ausübung der Verkaufstätigkeit bestimmt ist, den Betrugsversuch in die Ausübung des Handels integriert, da es ein Verhalten darstellt, das aufgrund des Ausstellungsortes von die Ware, beschließt …

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