„Absatz 3 ändert Absatz 2 von Artikel 19-bis des Gesetzesdekrets vom 27. Januar 2022, Nr. 4, mit der eine andere Frist (ein Jahr statt sechzig Tage) festgelegt wird, innerhalb derer das Ministerium für Landwirtschaft, Ernährungssouveränität und Forsten die … ändert.

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