Das Glücksspiel, das mit elektronischen Geräten vom Typ „Spielautomaten“ betrieben wird, wie auch immer benannt, die sich in öffentlichen Einrichtungen, kommerziellen Einrichtungen und Monopol-Wiederverkaufseinrichtungen befinden, bleibt ausgesetzt. Das sieht die neue Verordnung der Region Lombardei in Artikel 8 vor. Die neue Verordnung…

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