„Artikel 4 Absatz 92 bezieht sich auf einen Erlass des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen zur Festlegung einheitlicher Regeln für das gesamte Staatsgebiet über die Verteilung von Glücksspielpunkten; In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass das Verfassungsgericht in …
Startseite Wirklichkeit Haushaltsrecht, Kommission für Regionalfragen: Einheitliche Verteilung der Spielpunkte auf dem Gebiet...