Europäische Kommission

(Jamma) – „Nach europäischer Gesetzgebung sollten alle Konzessionen, die eine automatische Beendigungswirkung haben, nicht stillschweigend verlängert werden können, sondern öffentlich ausgeschrieben werden, in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die aus dem EG-Vertrag und den damit verbundenen allgemeinen Grundsätzen abgeleitet werden können …

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