„Artikel 19 schließt Quittungslotteriegewinne von der Besteuerungsgrundlage aus. Wo elektronische Zahlungsinstrumente von Verbrauchern genutzt werden, gibt es zusätzliche Gewinne, die mit der Lotterie selbst verbunden sind, anstatt die Gewinnchancen zu erhöhen. Artikel 20 führt ein …

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