Schweizerisch. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Parti Pirate gegen das Glücksspielreferendum vom 10. Juni zurückgewiesen. Das Eingreifen der Behörden während des Wahlkampfs verletzte nicht die von der Verfassung garantierte Wahlfreiheit. Die Beschwerdeführer – die Piratenparteien …

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