Der Kassationsgerichtshof wies die Berufung des Eigentümers einer „Quittung“ im Zusammenhang mit dem Stanleybet-Konzessionär zurück, der als verantwortlich für das Verbrechen der fortgesetzten und mehrfach verschärften Unterschlagung (aus dem Missbrauch der geleisteten Arbeit und der Verursachung des finanziellen Schadens der beleidigten Person) anerkannt wurde ...

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