Wieder einmal wurde die rechtswidrige Nutzung der Verwaltungsbeschlagnahme durch die unzuständigen Staatsmonopole zurückgewiesen

(Jamma) - Zwei weitere positive Urteile des Gerichts Turin, mit denen die einstweiligen Anordnungen der unzuständigen Aams bezüglich der Verwaltungsstrafe von 5.000,00 Euro für jeden beschlagnahmten PC aufgehoben wurden, weil er für die Verbindung mit Websites geeignet ist…

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