„Es ist Sache des nationalen Richters, zu beurteilen, ob die Ausweitung der Konzessionen im Glücksspielsektor durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist und ob sie in einem angemessenen Verhältnis zu dem vom Gesetzgeber verfolgten Ziel steht.“ Dies ist, zusammenfassend, die Feststellung des Gerichtshofs …

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