Das regionale Verwaltungsgericht für Latium (Zweiter Abschnitt) hat per Beschluss die von Baldo Line Srl und Replatz Srl gegen die Zoll- und Monopolbehörde eingereichten Berufungen angenommen, in denen sie die Nichtigerklärung unter Vorbehalt der Aussetzung der Wirksamkeit beantragten …

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