Das regionale Verwaltungsgericht der Emilia Romagna (Abschnitt XNUMX) ​​gab per Beschluss der von einem Unternehmen der Glücksspielbranche gegen die Gemeinde Rimini eingereichten Berufung statt, in der es die Aufhebung der „Notiz …“ unter Vorbehalt der Aussetzung der Wirksamkeit beantragte.

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