Basierend auf den Bestimmungen zur Unterstützung der Wirtschaft im Zusammenhang mit dem epidemiologischen Notfall COVID-19, die im „Relaunch“-Dekret (gesetzesvertretendes Dekret 34 vom 19. Mai 2020, Art. 24) enthalten sind, ist Folgendes nicht mehr fällig: die Zahlung des Restbetrags von der relative IRAP zum Steuerzeitraum in…

Um diesen Artikel zu lesen

Anmelden oder registrieren

Vorherige ArtikelMIT HOHEM KOPF. "Erhöhung der Abgabe auf schlechte Wahlwetten". Der Brief von Pasquale, seit über 20 Jahren in der Glücksspielbranche tätig
Nächster ArtikelDer öffentliche Glücksspielsektor ist gefährdet und der Staat verliert monatlich 750 Millionen