Basierend auf den Bestimmungen zur Unterstützung der Wirtschaft im Zusammenhang mit dem epidemiologischen Notfall COVID-19, die im „Relaunch“-Dekret (gesetzesvertretendes Dekret 34 vom 19. Mai 2020, Art. 24) enthalten sind, ist Folgendes nicht mehr fällig: die Zahlung des Restbetrags von der relative IRAP zum Steuerzeitraum in…