Bekanntlich hat die Agentur der Einnahmen die operativen Hinweise für den Zugang zum „Fonds zur Unterstützung geschlossener Wirtschaftstätigkeiten“ (gemäß Art. 2 der „Sostegni-bis“) bereitgestellt, zu dessen Begünstigten unter anderem Diskotheken, Tanzlokale und Diskotheken gehören Hallen, Nachtclubs und dergleichen,…

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