Wie gestern von Jamma erwartet, hat das Landesverwaltungsgericht der Autonomen Sektion Bozen mit Beschluss über die Berufung entschieden, die ein Betreiber, vertreten und verteidigt durch den Rechtsanwalt Carlo Geronimo Cardia (im Bild), gegen die Gemeinde Bozen eingelegt hat.

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