Die Hallen und öffentlichen Einrichtungen in der Region Marken müssen sich mindestens bis zum 30. November 2021 nicht an den Entfernungsmesser in Bezug auf das Vorhandensein und den Betrieb von Glücksspielautomaten anpassen. Die fast zweijährige Verlängerung (die vorherige Laufzeit lief am…

Um diesen Artikel zu lesen

Anmelden oder registrieren

Vorherige ArtikelMarken. Pergolesi (M5S Marche): „Enthaltungen bei der Abstimmung zur Ausweitung der Entfernungsmesser-Anwendung auf Glücksspiele. Es handelt sich um einen Streit zwischen Organen derselben Partei.
Nächster ArtikelLeonardi (FdI Marche): „Ein klares staatliches Paradox beim Glücksspiel“