Rechtsanwältin Daniela Agnello

Das ADM von Triest stellte das Vorhandensein von sechs Vergnügungsautomaten gemäß Art. 110, Absatz 6/A, des TULPS (sog. AWP) sowie die Durchführung der Datenübermittlungstätigkeit im Zusammenhang mit der Aushandlung von Wettvorschlägen im Namen des Unternehmens Stanleybet Malta…

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