Der TAR erklärte die Streichung aus der Liste der Betreiber eines Unternehmens, das in der Verwaltung von Zeitnischen tätig ist, wegen Nichtzahlung der Gebühr von 150 Euro zu dem in der Selbstauskunft angegebenen Datum für unzulässig. „Dann bewegen wir uns, um die Vorzüge von …

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