Ein im öffentlichen Glücksspielsektor tätiges Unternehmen, das Automaten mit Bargeldgewinnen nutzt, hat eine Bestimmung der Zoll- und Monopolbehörde (ADM) angefochten, die die Löschung des Unternehmens aus der RIES-Liste angeordnet hatte. Der Beschwerdeführer – „unter Hervorhebung der Streithelferin …“

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