Das Sammeln von Wetten auf Spielautomaten oder Videolotterien (sogenannte Vlts) ist nur für direkt vom Konzessionär beauftragte Subjekte steuerfrei. Vielmehr wird es steuerpflichtig, wenn es von diesem Dritten anvertraut wird. Zusammenfassend ist dies der Gedanke des Obersten Gerichtshofs …

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