Das Urteil der vierten Strafkammer des Berufungsgerichts von Turin, das gestern, am 11. Dezember, einen Betreiber von Gewinnautomaten freigesprochen hat, der den Erlös nicht an den Konzessionär ausgezahlt hatte, dürfte für Diskussionen sorgen. Der Mann, ein 50-jähriger aus Turin,…
Startseite Unterhaltungsausrüstung Schlüssel. Freigesprochen vom Manager des Berufungsgerichts, der nicht an den Konzessionär gezahlt hatte ...