Teer Bozen

Das Landesverwaltungsgericht der Autonomen Region Bozen wies mit Beschluss die gegen die Gemeinde Bozen und die Autonome Provinz Bozen eingelegte Berufung zurück, mit der die Aufhebung der rechtskräftigen Urkunde Nr. XNUMX unter Auflage der Aussetzung der Wirksamkeit beantragt wurde.

Um diesen Artikel zu lesen

Anmelden oder registrieren

Vorherige ArtikelVersäumnis, die Lizenz für den Verkauf von Monopolwaren zu erneuern, Tar Puglia: „Unbegründeter Einspruch, selbst wenn die einstweilige Verfügung gegen die Verwendung von Totems in Verbindung mit irregulären Glücksspielplattformen ausgesetzt wurde“
Nächster ArtikelWetten und CTD, Kassation: „Vermittlung ist verboten, jegliche Diskriminierung durch ausländische Buchmacher ist unerheblich. Die Sammlung ist nur dann rechtmäßig, wenn sie von Konzessionssubjekten durchgeführt wird.