Das Landesverwaltungsgericht der Autonomen Region Bozen wies mit Beschluss die gegen die Gemeinde Bozen und die Autonome Provinz Bozen eingelegte Berufung zurück, mit der die Aufhebung der rechtskräftigen Urkunde Nr. XNUMX unter Auflage der Aussetzung der Wirksamkeit beantragt wurde.
Startseite Unterhaltungsausrüstung Betting und VLT, Tar Bozen weist Berufung zurück: „Genehmigung kann nicht erteilt werden...