Das regionale Verwaltungsgericht für Latium (Zweiter Abschnitt) wies mit Urteil die gegen die Zoll- und Monopolbehörde eingelegte Berufung zurück, mit der die Aufhebung der Löschungsanordnung aus der Liste des Einzelunternehmens unter Vorbehalt der Aussetzung der Wirksamkeit beantragt wurde.
Startseite Unterhaltungsausrüstung Ries, Tar Lazio weist den Einspruch zurück: „Nichtbezahlung der Anmeldegebühr hat Annullierung zur Folge...