Das regionale Verwaltungsgericht der Lombardei, Zweigstelle Brescia (Zweite Sektion), bestätigte mit einem Urteil zwei gegen ebenso viele Gemeinden eingelegte Berufungen, in denen die Aufhebung der jeweiligen Gewerkschaftsverordnungen bezüglich der „Neuregelung von…“ beantragt wurde.

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