Die Zoll- und Monopolbehörde gibt bekannt, dass es ab dem 1. November möglich ist, die Registrierung in der Liste der in Artikel 1 Absatz 82 des Gesetzes Nr. 220/2010 und nachfolgenden Änderungen genannten Subjekte zu erneuern. mm. und ii. für das Jahr 2019: Die Erneuerung muss stattfinden…

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