Mit der Darlegung des zweiten Begründungsgrundes fügte ein im Bereich des öffentlichen Glücksspiels tätiges Unternehmen hinzu, vertreten und verteidigt durch die Avv. Cino Benelli beantragte die Annullierung und die Erklärung der Rechtswidrigkeit, vorbehaltlich der Gewährung kollegialer und vorübergehender monokratischer Sicherungsmaßnahmen, des…

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