(Jamma) – Die Kassation wiederholt einige Grundsätze in Bezug auf die Nichtanwendung der belastenden Bestimmung und stellt im Einklang mit einem vorangegangenen Satz vom 15.7.2016 fest, dass der Buchmacher, der an der Monti-Ausschreibung teilgenommen hat und die beantragten Rechte erhalten hat, nicht gesagt werden kann…

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