Gestern begann der Haushaltsausschuss des Senats mit der Prüfung des von Marti (Lega) und anderen unterzeichneten Gesetzentwurfs „Regulierung von Videospielwettbewerben“. Am Ende der Sitzung beschloss die Kommission auf Vorschlag des Berichterstatters Damiani (FI), die Erstellung eines technischen Berichts über den geprüften Text zu beantragen, um das Entstehen von Belastungen für die öffentlichen Finanzen auszuschließen.

Nachfolgend der Sitzungsbericht:

Der Berichterstatter Damiani (FI-BP-PPE) erläutert den Gesetzentwurf im Titel und weist seiner Meinung nach darauf hin, dass Artikel 5 Absatz 1 festlegt, dass sich Personen, die in Italien Videospielwettbewerbe organisieren möchten, auf der Plattform registrieren müssen Telematik, die vom Kulturministerium verwaltet und zur Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus sieht der folgende Absatz 5 vor, dass der Kulturminister die für die Verwaltung des Registers zuständige Stelle des Ministeriums selbst bestimmt. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, die mit der Einrichtung und Verwaltung des Registers verbundenen Kosten zu beziffern und zu klären, ob die zuständige Stelle die Maßnahme nur mit den nach geltendem Recht zur Verfügung stehenden Mitteln umsetzen kann. Artikel 7 sieht vor, dass im Falle der Auszahlung von Preisen Artikel 30 Absatz 600 des Präsidialdekrets Nr. gilt. 1973 von 20 mit Anwendung einer Quellensteuer von 13 Prozent. In diesem Zusammenhang muss bestätigt werden, dass diese Bestimmung im Vergleich zur geltenden Gesetzgebung nicht zu geringeren Einnahmen führt. In Bezug auf Artikel 76 wäre zu bestätigen, dass die Nichtanwendung der darin genannten Bestimmungen im Hinblick auf die Glücksspielregulierung nicht zu negativen Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen aufgrund eines Rückgangs der Einnahmen führt. In Bezug auf die oben formulierten Feststellungen ist es angezeigt, gemäß Artikel 3-bis Absatz 76 der Verordnung einen ordnungsgemäß überprüften technischen Bericht einzuholen, um die Entstehung von Belastungen zu Lasten der öffentlichen Finanzen auszuschließen. Unterstaatssekretär Savino stimmt den Feststellungen des Berichterstatters zu. Die Kommission stimmt daher zu, gemäß Artikel 3-bis Absatz XNUMX der Verordnung die Erstellung eines technischen Berichts über den betreffenden Text zu verlangen. Die Fortsetzung der Prüfung wird daher verschoben.

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