Das von der AGCOM gegen ein Wettbüro wegen angeblicher Verletzung des Glücksspielwerbeverbots eingeleitete Verfahren ist mit der Abweisung abgeschlossen.

Bei gewöhnlichen Kontrollmaßnahmen in der Gegend stellten die GdF-Soldaten der Firma Vallo della Lucania am 31. Mai 2023 fest, dass auf dem Gelände eines Wettbüros in Vallo della Lucania (SA) Werbung für Spiele und Wetten durchgeführt wurde. Geldgewinne, durch zwei „BEST PREMIUM“-Werbeschilder an den Außenwänden des Wettcenters
einer Überprüfung unterzogen werden, beide neben den beiden Eingängen des Veranstaltungsortes. In dem Bericht machten die GdF-Soldaten das Vorhandensein einer Form der Direktwerbung aus, bei der eine klare Aufforderung zum Spielen gegeben sei.

Laut AGCOM waren nach einer Untersuchungsphase, die seit der Inspektion fast ein Jahr dauerte, „die beiden Werbeschilder, die Gegenstand des Streits waren, an den Außenwänden des Wettzentrums angebracht, jedoch an einer Stelle neben den beiden Eingängen des Geländes – und.“ also nicht im relevanten Bereich der Veranstaltungsstätte, sondern in unmittelbarer Nähe des Eingangs - und haben geringe Abmessungen und sind offenbar dazu geeignet, ausschließlich die Besucher in der Nähe des Eingangs der Veranstaltungsstätte und, auch aufgrund der Lage des Geschäfts, als solche zu erreichen von der nächstgelegenen öffentlichen Straße aus nicht sofort erkennbar. Was den Inhalt der Zeichen anbelangt, so scheint im vorliegenden Fall der informative Wert im Vordergrund zu stehen, da es sich um Hinweise auf die Art und Weise des Zugangs zum Spiel handelt. Daher unter Berücksichtigung der Methoden, einschließlich grafischer und dimensionaler Art, der durchgeführten Kommunikation
Sowohl hinsichtlich der Platzierung als auch des Inhalts wird davon ausgegangen, dass der informative Zweck der Kommunikation überwiegt.

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