„Artikel 105 legt fest, dass die bereits für die Einrichtung von Sonderpreisen im Zusammenhang mit der Quittungslotterie vorgesehenen Mittel vollständig für die mit derselben Lotterie verbundenen Verwaltungs- und Kommunikationskosten bestimmt sind. Die Verwaltung dieser Ausgaben wird anvertraut, beginnend mit…

Um diesen Artikel zu lesen

Anmelden oder registrieren

Vorherige ArtikelVergnügungsautomaten ohne Geldgewinne, Dossier zum Augusterlass: „Vorgeschlagene Änderungen zielen darauf ab, betrügerische Nutzung zu verhindern“
Nächster ArtikelADM Services, Dossier zum Augusterlass: „Quantifizierung der Ressourcen für die Gründung eines neuen Unternehmens und Nachweis seiner Remodulation“