Auch die aufgrund des Coronavirus-Notfalls geschlossenen Spielhallen können von dem nicht rückzahlbaren Beitrag der Region Lombardei profitieren. Die mit den ATECO-Codes 93.29.3 und 96.29.30 gekennzeichneten Aktivitäten können einen nicht rückzahlbaren Zuschuss beantragen. Um zur Rettung zu kommen …

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