Die im Fördererlassgesetz vorgesehenen nicht rückzahlbaren Beiträge, mit denen die Tätigkeiten gefördert werden, die im Jahr 30 mehr als 2020 % des durchschnittlichen Monatsumsatzes im Jahr 2019 verloren haben, „sind noch gering.“ Im Wesentlichen werden sie Folgendes abdecken:

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