Das Landesverwaltungsgericht Bozen hat der Berufung einer Gesellschaft gegen die Autonome Provinz Bozen, mit der sie die Nichtigerklärung der Bestimmung, mit der die Autonome Provinz Bozen den Verfall erklärt hatte, unter Aussetzung der Wirksamkeit beantragt hatte, mit Beschluss stattgegeben.

Um diesen Artikel zu lesen

Anmelden oder registrieren

Vorherige ArtikelQuittungslotterie für Straßenhändler, Montaruli (UniPuglia): „Es ist für die Unvorsichtigen“
Nächster ArtikelJulie's Journey™, in einem Spin um die Welt