Die Zoll- und Monopolbehörde hat durch eine spezifische Verwaltungsentscheidung einige Pakete mit Losen für die nationale Sofortziehung (Rubbelkarten) storniert, weil sie Gegenstand eines Diebstahls waren. Sie berechtigen daher nicht zum Anspruch des Eigentümers auf einen Gewinn.

Um herauszufinden, welche Gutscheinpakete storniert wurden, sehen Sie sich die folgende Verwaltungsentscheidung an:

Vorherige ArtikelDas Berufungsgericht von Bologna bewertet das Biasci-Urteil neu: Ja zur CTD-Aktivität
Nächster ArtikelSuperEnalotto küsst Ruvo di Puglia (BA) mit einem „4SS“ und einer „4“ im Gesamtwert von über 52 Euro