Das regionale Verwaltungsgericht für Latium (Zweite Sektion) gab per Dekret der von Multigioco Srl gegen die Zoll- und Monopolbehörde eingereichten Berufung statt, in der es die Aufhebung der Bestimmung des Direktionsbüros unter Vorbehalt der Aussetzung der Wirksamkeit beantragte.

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