Illegales Glücksspiel an einem Internetpoint in Avola (SR), Geldstrafe von 189 Euro für den Besitzer

(Jamma) – Fernabholung von Wetten und Teilnahme an Glücksspielen in Ermangelung der erforderlichen Konzessionen und Lizenzen. Dies bestreitet der Besitzer eines Internetpoints, ein 43-jähriger Netino. Der Mann wurde von den Beamten gemeldet…

Um diesen Artikel zu lesen

Anmelden oder registrieren

Vorherige ArtikelAktionärsversammlung von Sapar, Piemont/Aostatal
Nächster ArtikelNeapel, der Stadtrat Esposito (Rd) teilt das Gerichtsdokument mit dem Gegenstand der Anfechtung der Glücksspielverordnung mit